Flughafenverordnung

Die Verordnung wurde laut den Angaben des Rundschreibens der ENAC APT-19 vom 26. Oktober 2005 verfasst und ist im Art. 2, Ziffer 3 des Gesetzesdekretes Nr. 237/2004, welches in das Gesetz Nr. 265/2004 umgewandelt wurde, sowie im gesetzesvertretendem Dekret Nr. 96/05 vorgesehen.

Die Flughafenverordnung, welche die Konditionen aufgenommen hat die bereits in den geltenden ENAC Verordnungen enthalten sind, ist eine Sammlung aller Regeln und Prozeduren, mit Ausnahme der Notfallpläne, welche am Flughafen Bozen in Kraft sind.
Diese Prozeduren wurden geschrieben, um eine koordinierte und geregelte Benutzung der Infrastrukturen und der Anlagen zu garantieren unter Einhaltung der Sicherheit und der Effizienz der Dienstleistung.